COVID-19-Schutzimpfung – Impfpraxen in Rixdorf

Bildnachweis: CDC

Die Schutzimpfung verringert das Risiko an Covid-19 zu erkranken und schützt erheblich vor einem schweren Krankheitsverlauf. Sie leistet zudem einen erheblichen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie und schützt somit auch andere. Unter diesem Link finden Sie eine Übersicht der Praxen in Rixdorf, die COVID-19-Schutzimpfungen für Nicht-Bestandspatient:innen anbieten.

Wer kann sich impfen lassen?

Jede Person ab 5 Jahren, die in Deutschland krankenversichert ist, ist impfberechtigt. Kinder unter 16 Jahren müssen zudem von einem gesetzlichen Vertreter begleitet werden. Bei allen Impfangeboten besteht die Möglichkeit, eine Erst-, Zweit- oder auch eine Auffrischungsimpfung (“Booster”) zu bekommen.

Auffrischungsimpfungen (Booster)

Die STIKO empfiehlt wegen der Omikron-Variante bei Personen ab 18 Jahren die Auffrischimpfung bereits nach drei Monaten anstatt wie bisher sechs Monaten nach Abschluss der Grundimmunisierung (vollständiger Impfschutz). Personen die eine Grundimmunisierung mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson erhalten haben, können nach vier Wochen eine Auffrischungsimpfung erhalten.

Personen ab 12 Jahren, die eine labordiagnostisch (PCR-Test) gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollten eine einmalige COVID-19-Impfung drei Monaten nach Genesung erhalten. Gleiches gilt für 5- bis 11-jährige Kinder mit Vorerkrankungen nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion.
Kinder können auch und insbesondere bei ihren Kinder-, Jugend- und Hausärzt*innen geimpft werden. 

Für einen Impftermin in der Arztpraxis bringen Sie bitte Folgendes mit:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (nur für Impfnachweis nötig)
  • Impfausweis (falls vorhanden)
  • Impfung Minderjähriger: Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter.