Trägerwettbewerb für das Projekt: Nachbarschaftsstärkung in der Braunschweiger Straße

Bildnachweis: Tabsnic Nicor, CC BY-SA 3.0

Das QM-Gebiet Rixdorf zeichnet eine sehr heterogene Bewohnerstruktur aus. Auch wenn das Quartier von Aufwertungstendenzen betroffen ist, zeigen Erhebungen, dass in der Braunschweiger Straße die überwiegende Nachbarschaft weiterhin in prekären Verhältnissen lebt. Das Monitoring Soziale Stadtentwicklung (MSS) 2021 weist im Vergleich zu dem MSS 2019 den Planungsraum Braunschweiger Straße als Gebiet mit besonderem Aufmerksamkeitsbedarf aus (der Gesamtindex liegt bei 4+/-, was dem zweitschlechtesten Wert entspricht).

Ein im Vergleich zu Gesamt-Rixdorf höherer Anteil an Menschen, die auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind, bestehende Kinderarmut sowie eine stärkere Vermüllung des öffentlichen Raumes kennzeichnen diesen Bereich. Die Einwohner*innen weisen teilweise komplexe und vielschichtige Problemlagen auf. Dies wirkt sich unter anderem auch hemmend auf den Aufbau einer solidarischen Nachbarschaft aus. Bestehende Unterstützungsangebote erreichen die Bewohnerschaft nicht ausreichend, da es an einer Vermittlung in der Herkunftssprache vieler Bewohner*innen fehlt.

Deshalb braucht es eine zusätzliche aufsuchende sozialpädagogische (Verweis)Beratung – vor allem in nicht-deutscher Sprache (wie z.B. Rumänisch, Bulgarisch). Darüber hinaus sollen bereits bestehende Unterstützungsangebote im Planungsraum eruiert und ihre Vernetzung gefördert werden.

Die vorrangige Zielgruppe des Projekts besteht aus den Bewohner*innen und Akteur*innen im Planungsraum Braunschweiger Straße. Die erweiterte Zielgruppe besteht aus der unmittelbaren und weiteren Nachbarschaft, die durch das Projekt langfristig stabilisiert werden soll.

Der Projektinhalt richtet sich an den zuvor genannten Projektzielen aus. Er soll jedoch zumindest eine aufsuchende sozialpädagogische (Verweis)Beratung in nicht-deutscher Sprache beinhalten. Die Projektkonzeption zur Erreichung der Ziele soll Bestandteil der Projektbewerbung sein. Die Ausgestaltung wird nach Trägerauswahl in Abstimmung mit der Förderstelle und dem QM final festgelegt.

Es wird eine Projektlaufzeit vom 01.07.2024 (frühestens) bis 31.12.2026 angestrebt.

Das Projekt wird aus dem Programm Sozialer Zusammenhalt finanziert. Für das Projekt steht eine Zuwendung in Höhe von 188.000 Euro als Fehlbedarfsfinanzierung zur Verfügung. Mit diesen Mitteln sind alle erforderlichen Personal- und Sachkosten zu finanzieren. Die Finanzierung ist in folgende Jahresraten aufgeteilt:

2024: 62.000,- EUR
2025: 72.000,- EUR
2026: 54.000,- EUR

Es wird ein Eigenanteil des ausgewählten Trägers in Höhe von mindestens 10% der Projektfördermittel vorausgesetzt. Dieser Eigenanteil kann in Form von Eigenmitteln oder Eigenleistungen erbracht werden.

Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen sowie Behörden. Im Projekt- und Baufonds sind Einzelpersonen von der Förderung ausgeschlossen, um eine kontinuierliche Projektumsetzung und Projektabrechnung sicherzustellen.

Gesucht wird ein Träger, der idealerweise bereits Erfahrung in der Koordination und Umsetzung derartiger Angebote mitbringt. Zudem sind interkulturelle Kompetenzen und Mehrsprachigkeit unbedingt notwendig. Weitere Kriterien sind:

  • Qualität des Angebots (Konzeption, Maßnahmen-/Zeitplan)
  • Kostenbewertung
  • Referenzen/Qualifikationen des Anbieters
  • Darstellung des Eigenanteils
  • Projektskizze
  • Finanzplan ab Kassenrate 2024
  • Selbstdarstellung und Nachweis der fachlichen Qualifikation
  • Referenzprojekte

Bitte verwenden Sie ausschließlich folgende Vorlagen: Projektskizze und Finanzplan für den Projektfonds. Diese können Sie unter https://www.quartiersmanagement-berlin.de/service/foerderinformation.html#c11766  (Formulare Projektfonds) herunterladen. Alle Kostenpositionen (Personalkosten, Honorare und Sachkosten) sind konkret und differenziert aufzuschlüsseln und mit Stundensatz und Stundenumfang anzugeben.

30.04.2024

Es ist vorgesehen, dass geeignete Bewerber*innen im Rahmen des Auswahlverfahrens ihre Projektskizze persönlich präsentieren. Die Auswahl erfolgt durch eine Jury aus Vertreter*innen des Quartiersmanagements Rixdorf, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, des Bezirksamts Neukölln und des Quartiersrats Rixdorf. Die persönliche Vorstellung der Projektskizze findet voraussichtlich in KW 19 im Büro des QM Rixdorf (Böhmische Straße 9, 12055 Berlin) statt.

Projektwettbewerb
Bei dem Auswahlverfahren handelt es sich nicht um ein Interessensbekundungsverfahren gem. § 7 LHO oder eine Ausschreibung im Sinne des § 55 LHO. Rechtliche Forderungen oder Ansprüche auf Ausführung der Maßnahme oder finanzielle Mittel seitens der Bewerber bestehen mit der Teilnahme am Auswahlverfahren nicht. Die Teilnahme ist unverbindlich. Kosten werden den Bewerbern im Rahmen des Verfahrens nicht erstattet.

Besserstellungsverbot
Abweichend von Nr. 1.3 Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) wird gemäß Nr. 15.2 Satz 4 AV § 44 LHO geregelt: Beschäftigt der Zuwendungsempfänger für die Durchführung des Projektes eigene Mitarbeiter, so werden die Vergütungen und Löhne, sowie sonstige über- und außertarifliche Leistungen im Projekt nur insoweit als zuwendungsfähig anerkannt, wie sie auch vergleichbaren Dienstkräften im unmittelbaren Landesdienst Berlin nach den jeweils geltenden Tarifverträgen zustehen würden.

Nutzungsrechte
Bei der Auswahl als Träger zur Umsetzung des Projektes verpflichtet sich der Zuwendungsempfänger, dem Land Berlin ausschließlich und unbefristet sämtliche Nutzungsrechte an den Werken einzuräumen, die im Zusammenhang mit der Förderung entstehen und bei denen der Zuwendungsempfänger Urheber oder Auftraggeber ist (z. B. Nutzungsrechte für Fotos oder andere Bildmaterialien zur Weiterverwendung). Das Land Berlin ist zur Veröffentlichung oder sonstigen unentgeltlichen Verwertung der Werke im Rahmen seiner Aufgaben berechtigt. Eingeräumte Nutzungsrechte können vom Land Berlin ohne Zustimmung des Zuwendungsempfängers an Dritte übertragen werden bzw. ist das Land Berlin berechtigt, Dritten einfache Nutzungsrechte einzuräumen.

Die Zustimmung zur Abtretung der Nutzungsrechte nach § 34 Urheberrechtsgesetz ist im weiteren Verfahren abzugeben und eine Voraussetzung für die Förderung des Projektes.

Bei Projekten mit Angeboten für Kinder und/oder Jugendlichen, die mit Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII vergleichbar sind, ist insbesondere  § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) zur Sicherung des Kinderschutzes zu beachten. Für Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen, ist ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Die entsprechenden Kosten sind bei der Projektkalkulation einzuplanen.

Bitte beachten Sie die Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Förderprogramm Sozialer Zusammenhalt (Art. 13 DSGVO).

Für Nachfragen steht das QM-Team Rixdorf, Tel.: (030) 680 58 585, E-Mail: rixdorf@quartiersmanagement.de zur Verfügung.
Nähere Informationen zum Gebiet erhalten Sie unter: www.rixdorf-quartier.de